Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Direkt zur Meldestelle

 

Zielsetzung und Anwendungsbereich

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen.
Hinweise werden vertraulich behandelt, um Hinweisgeber*innen vor Benachteiligung geschützt.

Gemeldet werden kann

  • strafrechtliches Verhalten,
  • bußgeldbewehrtes Verhalten,
  • Verstöße gegen EU- und nationales Recht.

Beispiele:

  • Korruption oder Bestechung
  • Datenschutzverletzungen
  • Arbeitsschutz- und Umweltverstöße
  • Diskriminierung oder Belästigung
  • Verstöße gegen interne Richtlinien

 

Was fällt nicht unter das HinSchG?

  • rein persönliche Beschwerden ohne Gesetzes- oder Richtlinienverstoß
  • Inhalte, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen (z. B. ärztliche, anwaltliche oder seelsorgerische Gespräche)
  • nicht rechtswidriges Verhalten

 

An wen richtet sich das?

An aktuelle, ehemalige und zukünftige Mitarbeiter*innen, Auszubildende, Teilnehmer*innen, Ehrenamtliche, Geschäftspartner*innen sowie weitere Personen, die beruflich mit uns in Verbindung stehen.

 

Kontaktmöglichkeiten unserer internen Meldestelle

  • Textkanal: Brief, E-Mail, Hinweisgeber-Plattform
  • Sprachkanal: Telefon oder Anrufbeantworter
  • Persönlich: Auf Wunsch auch persönliche Zusammenkunft

 

Anonyme Meldungen sind ausdrücklich möglich und werden ebenso wie namentliche Meldungen vertraulich bearbeitet.

 

Meldestellenbeauftragter

Christian Dreischenkämper
-Projektleiter-

Dorstener Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH
Wienbachstraße 21
46286 Dorsten

02369•7419•378
christian.dreischenkaemper@dorstener-arbeit.de

 

Die interne Meldestelle wird unabhängig und weisungsfrei betrieben, die zuständige Person ist für die Bearbeitung qualifiziert.

 

Ablauf und Fristen

  • Spätestens 7 Tage nach Eingang: Bestätigung des Eingangs der Meldung
  • Spätestens 3 Monate nach Eingang: Mitteilung geplanter bzw. ergriffener Maßnahmen sowie Gründe
  • Bei anonymen Meldungen ist eine Rückmeldung nur möglich, wenn ein Rückkanal besteht (z. B. anonyme Plattform)

 

Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Datenschutz

  • Die interne Meldestelle arbeitet unabhängig und weisungsfrei.
  • Die zuständige Person ist für die Bearbeitung von Hinweisen fachkundig geschult.
  • Alle Meldungen werden gemäß den Datenschutzbestimmungen dokumentiert und 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Externe Meldestellen

Hinweisgebende können frei wählen, ob sie sich an die interne Meldestelle oder direkt an eine externe Meldestelle wenden. Beispiele für externe Meldestellen sind:

 

Was wollen wir damit erreichen?

Ein offenes, faires und sicheres Umfeld, in dem Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden – zum Schutz aller Beteiligten und unserer Organisation.

 

[Zu unserer Meldestelle]